Nachhaltigkeit REDcert / SURE


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REDcert/SURE - Verpflichtende Zertifizierung für Biogasanlagenbetreiber


Was sind die Nachhaltigkeitsverordnung und RED II?

Im Rahmen der Renewable Energy Directive II (RED II) Verabschiedung Ende 2018 durch die EU war bereits bekannt, dass Veränderungen auf die Biogasbranche zukommen werden. Dabei ist RED II nichts völlig Neues, es ist vielmehr die Ablösung der bereits seit 2009 bestehenden RED I und erweitert diese Direktive u.a. um die Bereiche Strom und Wärme. RED II macht dabei auf EU-Ebene Vorgaben zu verbindlichen Zielen hinsichtlich des Ausbaus Erneuerbarer Energien in Europa. In diesem Zuge müssen Biogas und Biomethan zukünftig Nachhaltigkeitsanforderungen erfüllen, um das übergeordnete Ziel der EU zu erreichen, bis 2030 32 % des Energieverbrauchs aus Erneuerbaren Energien zu decken.

Die Vorgaben aus RED II waren bis zum 30.06.2021 in nationales Recht umzusetzen und sollten dann in Form einer novellierten Nachhaltigkeitsverordnung, die bestehende Verordnung ablösen. Diese Frist wurde seitens der deutschen Bundesregierung nicht eingehalten, ein Entwurf wurde erst am 08. August bei der zuständigen EU-Kommission eingereicht. Aufgrund einer dreimonatigen Stillhaltepflicht kann die neue Verordnung daher frühestens am 12. November in Kraft treten. 



Ab dem 01.01.2022 kommen neue Herausforderungen auf die Biogasbranche zu. Die Umsetzung von RED 2 betrifft zunächst vor allem Biomethanproduzenten.



Wer ist zukünftig von der Nachhaltigkeitsverordnung betroffen?

Grundsätzlich muss zukünftig zwischen Biokraftstoffen (Biomethan) und Biobrennstoffen (Biogas zur Verbrennung) unterschieden werden. Während im Kraftstoffbereich alle Biomethananlagen eine Zertifizierung durchlaufen müssen, die Kraftstoff in Verkehr bringen und auf die Treibhausgasquote anrechnen lassen wollen, betrifft dies im Strombereich nur Anlagen mit einer Feuerungswärmeleistung von über 2 MW (ca. 800 kWel). Dies gilt auch für Anlagen im EEG. Ab dem 01.01.2022 besteht der Vergütungsanspruch im EEG für diese nur noch mit Nachhaltigkeitsnachweis, es wird jedoch eine Übergangsfrist bis zum 01. Juli 2022 gewährt. Die Frist gilt aber nur dann, wenn der Nachweisverpflichtete mangels anerkannter Zertifizierungssysteme, zugelassener Auditoren und Zertifizierungsstellen daran gehindert war entsprechende Nachweise vorzulegen.


Ihre Vorteile durch den Einsatz nachhaltiger Biomasse:


Vorteil durch Umweltmanagement und die Einführung der ISO 14001

Nachweis über die nachhaltige Produktion von Strom, Wärme und Biokraftstoff



Treibhausgasminderungspotenzial gegenüber konventionellen Kraftstoffen 



Rückverfolgbarkeit vom Entstehungsort bis zur Konversion



Erfüllung gesetzlicher Vorgaben und Wahrung von Vergütungsansprüchen



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Was müssen Anlagenbetreiber zukünftig beachten?

Die Nachhaltigkeitsverordnung stellt Anforderungen an die gesamte Biomasse Lieferkette. Dabei sind Vorgaben zur Herkunft  einzuhalten, eine Massenbilanzierung zu erstellen und eine Treibhausgasminderung gegenüber konventionellen Energieträgern nachzuweisen. Die zu erzielende Mindesteinsparung hängt dabei vom Inbetriebnahmedatum der Anlage und dem Verwendungszweck der Biomasse ab. Hier ist zwischen Strom und Wärme sowie Kraftstoff zu unterscheiden. Sind die Anforderungen erfüllt, kann über eine Zertifizierungsstelle die Umsetzung des zugehörigen Zertifizierungssystems geprüft und der Nachhaltigkeitsnachweis ausgestellt werden. Für Biokraftstoffproduzenten (Biomethananlagen) ist das REDcert-System maßgeblich, während für die Strom und Wärmeproduzenten (Biogasanlagen) das SURE-System relevant ist.



Unsere Dienstleistungen im Bereich der Nachhaltigkeitsverordnungen:

Die AUDIT GmbH bündelt umfassendes Know-how aus den Bereichen Biogas, Landwirtschaft und Nachhaltigkeit und steht Ihnen bei allen Fragen rund um die zukünftige Nachhaltigkeitsverordnung sowie zur Vorbereitung auf eine Zertifizierung zur Seite.


Massenbilanzierung

Die Systeme REDcert und SURE verlangen die Rückverfolgbarkeit der eingesetzten nachhaltigen Biomasse sicherzustellen. Hierzu wird ein Massenbilanzierungssystem als zentrales Element des Nachhaltigkeitssystems vorausgesetzt. Es geht darum Nachhaltigkeitseigenschaften von Biomasse mit physischen Lieferungen zu verknüpfen. Gerne klären wir Sie über die Anforderungen an die Massenbilanzierung auf und unterstützen Sie bei der Umsetzung.



Treibhausgasbilanzierung

Eine der größten Herausforderungen im Rahmen der REDcert oder SURE Zertifizierung ist die Berechnung der THG-Einsparung. Die Treibhausgasbilanzierung ist vor allem aufgrund fehlender Standardwerte für die meisten Substrate komplex. Bestandsanlagen, die eine Zertifizierung nach SURE durchlaufen sind hiervon zunächst befreit. Alle anderen beraten wir bei der Erstellung einer THG-Bilanz und zeigen Einsparpotenziale auf.


Managementsystem

Um Abläufe und Verantwortlichkeiten klar zu definieren bietet es sich an Verfahrensanweisungen und Prozessbeschreibungen, etwa für die Beschaffung oder Kontrolle des Warenein- und ausgangs sowie die Erstellung einer Massenbilanz zu entwickeln. Außerdem sollte das Personal hinsichtlich der neuen Anforderungen geschult und notwendige Anpassungsprozesse angestoßen werden. Hierzu gehören die Ansprache von Lieferanten oder die Eingabe von Daten zur Nachhaltigkeit von Biokraftstoffen im Nabisy der BLE. Bei all diesen Fragen beraten wir Sie gerne.


Vorbereitende Konformitätsbewertung

Um am Tag der Zertifizierung optimal vorbereitet zu sein, unterziehen wir Ihre Dokumentation bereits vorab einem Plausibilitätscheck und überprüfen unter anderem, ob Substrateinsatz und Energieerzeugung in einem realistischen Verhältnis stehen. In einer vorbereitenden Konformitätsbewertung stellen wir anhand von Vorgaben des Systemgebers sicher, dass alle Anforderungen erfüllt sind und Sie beruhigt in das Zertifizierungsaudit gehen können. Auf Wunsch begleiten wir Sie am Tag der Zertifizierung auch vor Ort.



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Sie möchten brauchen eine Nachhaltigkeitszertifizierung für Ihre Biogasanlage? Wir beraten Sie bei der Zertifizierung nach REDcert oder SURE. 




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    Ihr Ansprechpartner

    Tim Hünermann AssistentWilhelm Eckel
    Beratung Anlagenbetrieb Biogas

    Tel.: 06696 912939-13
    e-Mail: eckel@audit-gmbh.de

     

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    Tel.: 06696 912939-29
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